Luisenstätischer Kanal - Leitbild
Luisenstätischer Kanal - Geschichte des Staudengartens (Nordpromenade)
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Die Position des Bürgervereins zum ‚Leitbild’ – und Stand der Diskussion um den Luisenstädtischen Kanal
Der Kanal ist das Gedächtnis der Luisenstadt
In diesen Grünzug, der aus dem Kanal entstanden ist, ist die Geschichte der Luisenstadt gegenwärtig. Der Umgang mit ihm muss die Epochen dieser Stadtgeschichte ins Gedächtnis rufen, im Gedächtnis behalten und erlebbar machen. Die Brüche dieser Geschichte – die Aufteilung der Luisenstadt in die Stadtbezirke Mitte und Kreuzberg, die Zuschüttung und Umwandlung in den Grünzug, Verfüllung mit Trümmerschutt und Autobahnplanung, Mauerbau und Todesstreifen, Mauerfall und Rekonstruktion – die Brüche dieser Geschichte stellten immer neu die Aufgabe, in der Neugestaltung die vorangegangenen Epochen aufzubewahren und sich an der Erfüllung dieser Aufgabe messen zu lassen. Der Kanal als ‚Gedächtnis der Luisenstadt’ ist also mehr und anderes als die Festschreibung einer Epoche durch einen Denkmalschutz, der ihre Gestaltung zur Messlatte für jeglichen Umgang mit dem Grünzug in seinem gegenwärtigen Zustand erhebt. Aber Denkmalschutz schärft den Blick für die im Verlauf der Geschichte besonders prägende und ästhetisch gelungene Lösung, der es gelungen ist, das Gewesene zu bewahren und Antworten zu finden auf die Anforderungen der Zeit.
Leitfragen bei der Aufgabe, den Luisenstädtischen Kanal in seinen Teilen neu- oder umzubilden
- Wo bleibt der Kanal von Lenné, wo bleiben die, die ihn gebaut haben? Wo bleiben die, die benutzt haben? An welchen aufbewahrten Spuren und Hinweisen sind sie zu erleben?
- Wo bleibt Erwin Barth, wo bleiben Hans Martin und Leo Kloss (die Leiter der Gartenbauämter) mit ihren Antworten auf das Lenné’sche Erbe und auf die Barth’sche Vorgabe. Welche Geschichtstreue ist bei ihnen zu finden, welche Geschichtsvergessenheit ist ihnen vorzuhalten?
- Wo wird sichtbar, was das III. Reich aus dem Grünzug gemacht, welches Schicksal es ihm bereitet hat? Wer weiß etwas von den NS-Namensträgern der Straßen am Luisenstädtischen Kanal, von ihrer Rolle im Nazi-Deutschland und im ‚totalen Krieg’, ihrer Zerstörung im Bombenhagel von 1945?
- Wo wird deutlich und erfahrbar, dass die Bezirksreform von 1920 die Vorgabe für die Sektorenbildung von 1945 und den Mauerbau von 1961 war? Dass die Geschichtsvergessenheit von damals mündete in der Geschichtsverachtung der Todestrasse im ‚Ost’-Teil, aber auch in die Autobahnplanung im ‚West’-Teil der geteilten (Luisen-) Stadt? Wie gehen wir mit der Aufgabe um, diese Brüche zu heilen, aber auch erkennbar bleiben zu lassen?
- Wenn die Mauerbrache im Bezirk Mitte der Denkmalpflege mit der Orientierung an Barth und Martin Gelegenheit und scheinbar freie Hand bot, die Neugestaltung nach ihren Vorgaben durchzuführen, wie ist der Bezirk Kreuzberg mit der Verpflichtung gegenüber Lenné, Barth und Kloss umgegangen? Die Geschichtsvergessenheit im Westen war nicht so brutal wie im Osten, aber nicht weniger konsequent.
- Welchen Anspruch auf Bewahrung hat die Gestaltung aus der Mauerzeit? Wenn sie einst Antwort auf das verfügte ‚Weltende’ an der Mauer war und als solche ein Teilstück des Gedächtnisses der Luisenstadt ist, wie können dann in der anstehenden Aufarbeitung der Kreuzberger Teile des Luisenstädtischen Kanals Lenné, Barth und Kloss sichtbar und erlebbar gemacht werden? Wenn die Mauer weg ist, und niemand sie wieder haben will, wie ist sie dann ‚aufzuheben’ in diesem doppelten Wortsinn: wie ist sie im Überwinden zu bewahren?
- Jeder Abschnitt des Grünzugs ist repräsentatives Teil des Ganzen und muss in seiner Gestaltung die Bewahrung der Kanalgeschichte leisten. Wenn sich damit eine Aufteilung derart: im Bezirk Mitte ist Lenné und Barth, in Kreuzberg ist Baller und IBA, verbietet, wie ist dann die notwendige Akzent- und Schwerpunktsetzung in den einzelnen Abschnitten zu leisten? Wie funktioniert die Abwägung zwischen heutiger Gestalt und ihrem Anspruch auf Bewahrung gegenüber der materialen Präsenz früherer Epochen, in der die Geschichte hand-greiflich wird?
- In welchem Abschnitt des Grünzugs drückt sich die Zeitgestalt besonders prägnant und gelungen und demnach mit Anspruch auf Bewahrung aus?
- Und: Wie lässt sich die überkommene Gestaltung mit den heutigen Anforderungen an Nutzung und Pflege vermitteln?
- Schließlich ist berechtigt zu fragen und notwendig zu beantworten: Mit welcher Zielsetzung und welchem Erfolg wurde in den vergangenen Epochen durch Kanal und Grünzug die Natur in die (Luisen-) Stadt geholt. Wie kann auch heute diesen damaligen Antworten auf die ‚steinerne Stadt’ entsprochen werden? Lenné verdanken wir die Lindenreihen, Barth die Themengärten. Aber die Reduzierung der Gestaltungsfrage auf den Natur- und Artenschutz wäre eine aktuelle Form der Geschichtsverachtung. Geht es nur um Flora und Fauna, sind Lenné, Barth und Baller uninteressant, sind Geschichte und Gedächtnis kein Thema. Wenn Kahlschlag ebenso wenig gerechtfertigt wäre wie die Ausweisung des Grünzugs als Biotop: Welche Eingriffe in Natur- und Baumbestand sind bei der Wiedergewinnung des Kanals als Gedächtnis der Luisenstadt legitim?
Abschließende Bemerkung
Das Leitbild dieser Konzeption ist ebenso einfach wie provokativ: Der Kanal als Gedächtnis der Luisenstadt. Aber darin könnten sich alle Diskussionspartner finden, wenn sie bereit sind, sich auf die Leitfragen einzulassen und unter ihnen die Gestaltung der einzelnen Abschnitte des Grünzugs gemeinsam zu erarbeiten. Die Baumschützer haben Recht mit ihrer Forderung nach der Achtung der Natur, die ‚Kreuzberger’ haben Recht mit ihrer Forderung nach dem Erhalt der IBA-Zeit, die Denkmalpflege hat Recht mit ihrer Forderung nach der Einbeziehung der historischen Substanz, der Senat hat Recht mit der Forderung, dass der Einsatz der Mittel den Richtlinien für den städtebaulichen Denkmalschutz entspricht, der Bezirk hat Recht mit dem Festhalten an seiner Verantwortung für die Bedürfnisse auch der ‚schweigenden Mehrheit’. Das gemeinsame Abwägen aller dieser ‚Rechts-Ansprüche’ ist notwendig, setzt aber den Verzicht auf den jeweiligen Absolutheitsanspruch voraus – also praktizierte Demokratie. Und was wäre Bürgerbeteiligung sonst?
28.5.08 Für den Bürgerverein Luisenstadt e.V.
Dr. Klaus Duntze
Wie die Bürberbeteiligung bis dahin organisiert wurde lesen Sie hier (Klick auf diesen Link öffnet PDF-Dokument).