Freitag, 6. Mai 2011: Jubiläums-Fest und Einweihung "Wasserschloss"
am Café am Engelbecken
Programm:
15 Uhr Begrüßung und Grußworte
Ingeborg Junge-Reyer, Senatorin für Stadtentwicklung
Dr. Klaus v. Krosigk, Landesdenkmalamt
Bezirksbürgermeister Dr. Christian Hanke
Bezirksbürgermeister Dr. Franz Schulz
15 Uhr 30 Gemeinsame Pflanzung von Lotusblumen im Engelbecken
unterstützt von HORTEC, Ralph Hartmann
16 Uhr Vortrag Dr. Dieter Hoffmann-Axthelm „Lokale Zivilgesellschaft, Möglichkeiten und Grenzen
am Beispiel des Bürgervereins Luisenstadt e.V.“
16 Uhr 30 Bürger-Talk mit Politikern
ab 17 Uhr Buchpräsentation „Der Luisenstädtische Kanal“
Autor: Dr. Kl. Duntze,Beiträge von Dr. Klaus von Krosigk, Klaus Lingenauber, LDA
Führungen durch den Grünzug
17.30 Uhr Modellbootschau
ab 18 Uhr Swingband "Self, Sane & Single" (Café am Engelbecken)
21.30 Uhr Feuerwerk über dem Engelbecken
______________________________________________________________________________
Umgestaltung Michaelkirchplatz
2. Anliegerversammlung Ausbau der Verkehrsanlage zwischen Michaelkirchplatz und Waldemarstraße
Ort: Aula der Evangelischen Schule, Wallstraße 32, 10179 Berlin
Datum: Donnerstag, 27.01.2011
Zeit: 18:05 Uhr bis 20:20 Uhr
Teilnehmer:
Herr Ephraim Gothe - Stadtrat für Stadtentwicklung BA Mitte
Herr Biedermann - Leiter Straßen- und Grünflächenamt BA Mitte
Herr Müller - Straßen- und Grünflächenamt BA Mitte
Herr Hartmann - HORTEC
Herr Tibbe - Gruppe Planwerk
Ca. 60 betroffene Eigentümer vor allem aus Mitte, zum Teil auch aus Kreuzberg
Im Publikum: Herr Lingenauber - Landesdenkmalamt Berlin
(Anmerkung: Straßenverkehrsbehörde war entgegen der Versprechung von Herrn Gothe
am 15.09.2010 erneut nicht vertreten.)
Moderator: Herr Giesbert Preuß - Koordinationsbüro Stadtentwicklung
1. Begrüßung und Einleitung durch den Stadtrat für Stadtentwicklung BA Mitte Herr Ephraim Gothe
* Durch geänderte Planung Kosten von 1,6 Mio. € auf 950 T€ gesenkt, durch Anlieger zu zahlendender Beitrag von 864 T€ auf 160 T€ gesenkt
* Protokoll der Veranstaltung wird per E-Mail oder an Postadresse verschickt, wenn man sich in ausliegende Listen einträgt
2. Vorstellung der Planung der Grünanlage rund um die Michaelkirche anhand von historischen Fotos und Plänen durch Herrn Hartmann mit anschließender kurzer Diskussion
Herr Gothe: Kosten für Grünanlage werden nicht umgelegt
Frage Frau Tietze: Warum Gehwegvorstreckungen nur in Ost-West-Richtung und nicht auch in Nord-Süd-Richtung?
Antwort: wegen Busverkehr; BVG würde sonst u.U. Busverkehr Annenstraße – Ostbahnhof einstellen
Frage: Ist Beleuchtung der Grünanlage geplant?
Antwort Herr Hartmann: Nein. Beleuchtung von Grünanlagen ist in Berlin nicht üblich, nur in Ausnahmefällen, aber Straßenbeleuchtung wird erneuert.
Antwort Herr Gothe: Beleuchtung nur, wenn Bedeutung für Verkehr oder wichtiger Grund wie z.B. Verhinderung Drogenhandel (Park am Weinberg). Bürgersteige und Straße werden beleuchtet.
Frage Frau Stengel: Gab es zur Planung rund um die Michaelkirche Absprachen mit der Kirche?
Antwort Herr Hartmann: Ja, mit dem Kirchenvorstand der Gemeinde.
Frage Frau Stengel: Ist Beleuchtung der Michaelkirche geplant?
Antwort Herr Biedermann: Nein, da vom Bezirksamt nicht finanzierbar. Die Gemeinde ist an einer Beleuchtung der Kirche interessiert und sucht noch Sponsoren. Anstrahlung von Gebäuden legt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung fest. Die Kirche gehört nicht dazu.
Frage: Wird die Fernwärmeleitung aus DDR-Zeiten vorher saniert, um zu verhindern, dass wie in der Köpenicker Straße nach der kompletten Straßensanierung mehrfach gebuddelt werden muss? Das Tauen des Schnees lässt vermuten, dass die Leitung nicht mehr dicht ist.
Antwort: Fernwärmeleitung liegt größtenteils im Rasenbereich. Anregung diese vorher zu sanieren wird aufgegriffen.
3. Vorstellung der veränderten Straßenplanung durch Herrn Tibbe
- Luisenstädtischer Kanal ist „Ort der Lichtbedeutung“. Langfristig gesehen wäre Beleuchtung möglich.
- Westlicher Teil Michaelkirchplatz: Baumreihe auf westlichem Fußweg fällt weg. Parkplätze werden
gedreht: an den Häusern (bisher schräg) dann längs, an Parkseite quer parken (wie bisher).
Gehwegbreite gegenüber ursprünglicher Planung reduziert auf 1,70 Meter. Beitragspflicht.
- Östlicher Teil Michaelkirchplatz: keine Beitragspflicht, da kein Eingriff in Gehwegbereich. Baumreihe auf östlichem Fußweg fällt weg.
- Leuschnerdamm: Pflasterfläche wird nicht durch Asphalt ersetzt. Bord wird bis auf Vorstreckung und
punktuelle Veränderungen nicht geändert. Daher auch beitragsfrei.
- Legiendamm: Asphaltierung (statt Kopfsteinpflaster) im nördlichen Abschnitt, Vorstreckung.
Sonstige Änderungen nur südlich der Kurve. Legiendamm soll Anliegerstraße sein.
(Proteste vieler Anwesender) Beitragspflicht für gesamten Abschnitt.
- Parkplatzsituation: 452 legale Parkplätze
September-Planung: 380 Parkplätze
- Jetzige Planung: 416 Parkplätze = „moderate“ Reduzierung um 8%
(Anmerkung: Messungen vorgestellt auf der Versammlung am 15.09.2010
09.01.2007 04 Uhr 378 von 447 belegt (85%) (jetzige Planung 91%)
13.09.2010 21 Uhr 424 von 474 belegt (89%) (jetzige Planung 102%)
Herr Gothe: „Wenn beidseitig Querparken, ist das ein Parkplatz und keine Straße.“
- Verkehrssituation: keine Einbahnstraßenregelung geplant, weil damit eine Tempoerhöhung verbunden
wäre. Erfahrungen zeigen, dass bei Schikanen Trotzreaktion der Autofahrer (schnelleres Fahren).
Vorstreckungen der Gehwege sind verkehrsberuhigend.
4. Fragen und Diskussion ab 19:10 Uhr
Frage von WBG Berolina: Auf der Versammlung im September wurde der Denkmalschutz betont. Welche Maßnahmen sind vom Denkmalschutz gefordert, was vom Bezirksamt?
(Anmerkung aus dem Protokoll vom 15.09.2010: „Eine kostengünstigere Ausbauvariante ist aufgrund der Forderungen des Denkmalschutzes nicht möglich. … Warum gibt es keine Alternativplanung? Bitte schriftliche Bestätigung des Denkmalsschutzes, dass es keine kostengünstigere Alternativen gibt.“)
Antwort Herr Lingenauber: Alles, was von den Planungen Barths und Lenés wiederentdeckt werden kann, ist aus Sicht des Denkmalschutzes gut. Planung zur N-S-Achse Kirche-Engelbecken entsprechen Wunsch des Denkmalschutzes. Umgebungsschutz ist auch Denkmalschutz. Setzt an zu den Forderungen des Denkmalschutzes, bricht dann aber ab (um nicht juristisch angreifbar zu sein?).
Frage Herr Albrecht: Kann keine Maßnahmen gegen Durchgangsverkehr erkennen. Warum sollen das Anliegerstraßen sein? Kritik an Reduzierung der Anzahl der Bäume.
Antwort Herr Tibbe: Doppelbaumreihe am Platz zwischen Kirche und Engelbecken ist historisch nicht begründet.
Antwort Herr Lingenauber: Doppelbaumreihe im Norden des Platzes würde dem Straßenraum gut tun, wäre aber mit hohen Kosten verbunden.
Herr Biedermann: will etwas zu Anliegerstraße sagen, bricht dann aber ab. --> Frage nicht beantwortet.
Herr Hobrack: Diese reduzierte Planung ist eine gute Ausgangsbasis für weitere Diskussionen. Verkehrszählungen sprechen gegen Anliegerstraße: 200 Fahrzeuge/Stunde in N-S-Richtung, 400 Fahrzeuge/Stunde in O-W-Richtung.
(Anmerkung: Verkehrszählung am 14.09.2010 zwischen 8:20 Uhr und 9:04 Uhr 296 Fahrzeuge in 44 Minuten am Legiendamm 12 auf Video dokumentiert)
Wechsel Tempo 30 – 50 – 30 in O-W-Richtung muss im Zuge dieser Planung aufgehoben werden.
Antwort Herr Tibbe: Schwellen („Moabiter Kissen“) verursachen Geräusche (Bremsen u.a.). In anderen Gebieten gab es nach Einbau Beschwerden. Nachrüstung wäre möglich. Mit den geplanten Maßnahmen wird sich der Durchgangsverkehr verringern.
(Anmerkung aus dem Protokoll vom 15.09.2010: Herr Fichtner: „Kfz-Verkehr soll nicht wesentlich eingeschränkt werden (fließender Verkehr und Parkplatzsituation).“)
Frage Herr Persch: Durch Wildparken und Parkplatzsuche nach Reduzierung der Anzahl der Parkplätze wird Qualität gesenkt. Warum Änderung der Parksituation? Wurde der Parkplatzbedarf für Tauthaus, Nachbargebäude und Engelbecken in der Planung berücksichtigt?
Antwort Herr Tibbe: Querparken auf Hausseite erhöht Abgasbelastung. „Es gibt in Mitte Parkraumbewirtschaftung.“ Wirkung ca. 25% weniger parkende Fahrzeuge. Mehr Parkplätze sind aus gestalterischer Sicht nicht möglich.
(Anmerkung: Erst werden auf Kosten der Eigentümer Parkplätze abgeschafft. Dann wird Parkraumbewirtschaftung eingeführt, die für Nichtbesitzer von Tiefgaragenplätzen und Gäste mit weiteren Kosten verbunden ist???)
Antwort Herr Gothe: Zusätzliche Parkraumbewirtschaftung wird es in Mitte nach den Protesten und dem Bürgerentscheid in dieser Legislativperiode nicht mehr geben. Aber im September sind ja Neuwahlen...
Frage Frau Stengel: Warum keine Einbahnstraßen (wie im Kreuzberger Teil)? Fußweg in der Kurve Legiendamm auf Kanalseite ist mit Kinderwagen nicht benutzbar, da viel zu schmal. Ist Verbreiterung geplant?
Antwort Herr Tibbe: Gegenrichtungsverkehr wirkt geschwindigkeitsmindernd. Verbreiterung des Fußweges in der Kurve Legiendamm auf Kanalseite wird geprüft.
Frage: Wie ist der Bauablauf? Wann wird begonnen? Wie lange dauert der Umbau? Warum ist der Bereich Ia kostenpflichtig?
Antwort Herr Biedermann: Beitragspflicht ab 200 Meter Abschnitt, wenn mehr als 1/3 der Fläche betroffen ist. Das ist bei Abschnitt Ia der Fall. 2011 stehen 200 T€ zur Verfügung. Diese werden nach der (notwendigen) Ausschreibung für die Gehwegvorstreckungen verwendet. Für 2012 stehen 700 T€ zur Verfügung, der Rest im Jahr 2013.
Antwort Herr Lingenauber: Luisenstädtischer Kanal und Engelbecken wurden mit Millionen saniert. Hier wird nur ein marginaler Beitrag von den Anliegern verlangt.
Frage Herr Schumann: Warum keine Mieter eingeladen? Wie erfolgt die Information der Mieter, die ja auch von der geänderten Parkplatzsituation betroffen sind? Warum nur bis 28.01.2011 (einen Tag nach der Versammlung) Einspruch möglich?
Antwort Herr Gothe: Es wurden 767 Anlieger angeschrieben. Danach wird es einen Flyer mit der abgestimmten Planung geben, der an alle Betroffenen verteilt wird.
WBG Berolina: Der Bezirk hat sich im September hinter dem Denkmalschutz versteckt.
Antwort Herr Gothe: Alle RSL-Leuchten aus DDR-Zeiten werden ausgetauscht durch einheitliche Bogenlampen.
Herr Baumann: fordert zusätzliche Verengung in den Kurven, damit nicht zwei Autos aneinander vorbei kommen und Fußgängerüberwege im Bereich des Kanals. Kritik an Reduzierung der Anzahl der Bäume.
Antwort Herr Lingenauber: Bäume in den Vorgärten waren im Kreuzberger Teil immer vorhanden und sollen jetzt auch im Bereich Ib Legiendamm entstehen.
Antwort Herr Tibbe: Bäume in den Vorgärten am Legiendamm sind ein Wunsch. Es ist unklar, wie das umgesetzt werden kann, da Privateigentum.
Antwort Herr Biedermann: Es wird sehr bald zwei neue Fußgängerüberwege am Kanal geben: Adalbertstraße und Melchiorstraße.
Antwort Herr Gothe: Es wird geprüft, ob die Engstellen noch enger gestaltet werden können.
5. Abschluss durch den Stadtrat für Stadtentwicklung BA Mitte Herr Ephraim Gothe um 20:20 Uhr
Die Planung wird jetzt noch mal angepasst und dann der BVV zur Beschlussfassung vorgelegt. Anschließend wird ein A3-Flyer mit der abgestimmten Planung erstellt und an alle Betroffenen verteilt.
Angefertigt von Ralph Rönsch, Legiendamm 12
(Anmerkung: Ein Protokoll des Bezirksamtes Mitte soll per E-Mail oder an Postadresse verschickt werden, wenn man sich in ausliegende Listen eingetragen hatte.)
______________________________________________________
Am 19.07.2010 jährte sich der Todestag von Königin Luise zum 200. Mal - ein Datum das in den Medien schon viel Aufmerksamkeit erregte.
Posthum wird Luise als It-Girl und Stilikone ihrer Zeit gefeiert. Tiefgehendere Kommentare loben ihre Rolle als ungewöhnlich warmherzige Mutter oder Reformerin der verkrusteten Hofetikette. Vor allem aber war war sie Impulsgeberin mit großen diplomatischem Geschick. Im Gegensatz zum König erkannte sie den Reformbedarf des preußischen Reiches und verhalf den Stein und Hardenberg zum Durchbruch.
Endlich bekamen auch Bürger ein politisches Mitspracherecht und konnten sich wirtschaftlich freier entfalten. Für die Ackerbürger der schnell expandierenden "Köpenicker Vorstadt" war sie bereits 1802 ein Idol. Sie baten den König um Erlaubnis diesen Stadtteil nach Luise zu benennen - und erhielten sie. Es war eine gute Wahl für ein heute wieder sehr attraktives Stück Berlin.
Die Luisenstadt ist schön, aufgeschlossen und wandlungsfähig wie seine Namensgeberin. Grund genug, einmal zu ihrer Grabstätte zu pilgern, mit einem Kranz aus Feldblumen, die sie so liebte...

Denkmalgeschützte Eisfabrik gefährdet!
Ende Mai sollten die Kühlhäuser des Denkmalensembles Eisfabrik abgerissen werden.
Was jetzt passiert ist unklar. Entweder entsteht hier ein Luxusprojekt oder es wird auf Zeit gespielt und der restliche Denkmalbestand ist ebenfalls gefährdet.
Auch ein Verkauf des Grundstücks nach dem Abräumen der Kühlhäuser scheint möglich.
Dagegen fand am Fr. den 07. Mai 2010 eine Demonstration statt. Ca. 150 Teilnehmer fanden sich ein.
Rückblick -
Bürgerversammlung zum INSEK (integriertes Stadtentwicklungskonzept)
am Dienstag, den 20.10.2009 von 18 bis 20 Uhr in der
St. Michael-Kirche in der Waldemarstraße 8-10 in Berlin-Kreuzberg
Einladung - Flyer als PDF
Dienstag, 29. September 2009
Mitgliederversammlung des Bürgervereins Luisenstadt e.V.
In der Mitgliederversammlung des Bürgervereins Luisenstadt e.V. stellte das Büro Herwarth und Holz seine vorläufigen Ergebnisse zum Rahmenplan für das INSEK (Integriertes Stadtentwicklungskonzept) zur Luisenstadt vor.
Die AG Verkehr, vertreten durch Thomas Albrecht, stellte die aktualisierte Position der AG Verkehr zur Luisenstadt vor (Die Vortragsfolien im PDF-Format, 61 KB) . Die Diskussion um Infrastrukturverbesserungen und verträgliche Verkehrspolitik soll weiter vertieft werden.
Pressemitteilung Nr.: /09 des Bezirksamts Mitte von Berlin
vom 01.10.2010 zur
Anliegerversammlung Engelbecken
vom 15.09.2010 in der Sebastianstraße
Der Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Ephraim Gothe, informiert:
Der Bezirk beabsichtigt, die Fahrbahnen und Gehwege um das Engelbecken zu erneuern.
In diesem Zusammenhang soll eine denkmalgerechte Umgestaltung stattfinden.
Bei grundhafter Erneuerung der Fahrbahnen und Gehwege ist das Straßenausbaubeitragsgesetz Berlin
anzuwenden. Die beabsichtigten Gestaltungsmaßnahmen wurden den Bürgerinnen und Bürger in
einer Anliegerver-sammlung am 15.09.2010 vorgestellt. Aufgrund der Vielzahl der Anregungen
der Bürgerinnen und Bürger hat das Bezirksamt entschieden, den geäußerten Wünschen so weit
als möglich nachzukommen und die bisherige Planung zu modifizieren.
Der Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Herr Ephraim Gothe, wird die geänderte Planung
in einer erneuten Anliegerversammlung, voraussichtlich im Januar 2011 , vorstellen.
Die Anlieger werden erneut gemäß § 3 Abs. 3 Straßenausbaubeitragsgesetz Berlin informiert
und gleichzeitig eingeladen.
Bürgerbeteiligung zur Umgestaltung Michaelkirchplatz
Diese Maßnahme war vom Bezirksamt schon vor 2 Jahren angekündigt worden; am Mittwoch, 15.9. um 19.00 Uhr stellte es die Planung vor. Angestrebt sind Verbesserungen verkehrlicher Art, aber auch ästhetische Verbesserungen unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes.
Da die Kosten auch auf die Anlieger umgelegt werden sollen, war mit Protesten zu rechnen.
Auf Vermittlung des Bürgervereins konnte ein ausreichend großer Raum gefunden werden.
Die City-Grundschule stellte ihren Speisesaal zur Verfügung. Etwa 110 Interessierte kamen.
- Den Verlauf hat unser Vorstandsmitglied Ralph Rönsch niedergeschrieben (siehe unten).
- Anmerkungen und Empfehlungen hat unser Gründungsmitglied Dr. Klaus Duntze
verfasst (siehe unten).
______________________________________________________________________________________
Niederschrift zur Versammlung von Ralph Rönsch
Anliegerversammlung Ausbau der Verkehrsanlage zwischen Michaelkirchplatz und Waldemarstraße
Ort: Speisesaal der City-Grundschule, Sebastianstraße 57, 10179 Berlin
Datum: Mittwoch, 15.09.2010
Zeit: 19:05 Uhr bis 21:23 Uhr
Teilnehmer: Herr Ephraim Gothe - Stadtrat für Stadtentwicklung BA Mitte
Herr Biedermann - Leiter Straßen- und Grünflächenamt BA Mitte
Herr Müller - Straßen- und Grünflächenamt BA Mitte
Frau Schmelzeisen - Straßen- und Grünflächenamt BA Mitte
Herr Fichtner - Gruppe Planwerk
Ca. 100 betroffene Eigentümer aus Mitte und Kreuzberg
Moderator: Herr Glesius
1. Begrüßung und Einleitung durch den Stadtrat für Stadtentwicklung BA Mitte Herr Ephraim Gothe
2. Vorstellung der Planung durch Herrn Fichtner
• 2007 erste Grundzüge zum Konzept der Neugestaltung des Luisenstädtischen Kanals um das Engelbecken und die Michaelkirche
• Kfz-Verkehr soll nicht wesentlich eingeschränkt werden (fließender Verkehr und Parkplatzsituation)
• Nördlicher Teil Michaelkirchplatz: Gehweg wird um 1,5 – 2 Meter erweitert, eingeengte Zufahrten
• Südlicher Teil Michaelkirchplatz: Querschnitt wird auf 5,5 Meter verengt, Asphalt wird erneuert, Gehwege sind beschädigt und werden erneuert
• Leuschnerdamm: Parkplätze längs zur Fahrbahn fallen weg, Mauerstreifen wird nicht gekennzeichnet (Proteste einiger Anwesender)
• Engelbecken / Michaelkirchplatz: Sichtachse bleibt frei, kein Parken mehr in der Sichtachse zur Kirche, Bus-Haltestelle wird auf den Heinrich-Heine-Platz gegenüber der Haltestelle in die andere Richtung verlegt
• Legiendamm Südabschnitt: Parkplätze längs zur Fahrbahn fallen weg
• Östlicher Teil Michaelkirchplatz: Gehweg wird viel breiter, Parkplätze bleiben, werden allerdings gedreht: wo bisher längs – dann quer; wo bisher quer – dann längs
• Nördlicher Teil Michaelkirchplatz: kein Parken mehr in der Sichtachse zur Kirche
• Westlicher Teil Michaelkirchplatz: statt Schrägparken dann Querparken, Längsparken bleibt, Straßenbreite nur 5 Meter
• „Moabiter Kissen“ als Verkehrsberuhigung in der jetzigen Planung nicht enthalten, wäre aber möglich
(wird von einigen Anwesenden gefordert)
• Beleuchtung: bisher verschiedenste Lampenformen und –typen, wird einheitlich erneuert, seit kurzem nicht mehr beitragspflichtig
• Parkplatzsituation 05.11.2006 15 Uhr 65% belegt
09.01.2007 04 Uhr 378 von 447 belegt (85%)
13.09.2010 21 Uhr 424 von 474 belegt (89%)
(Anmerkung: Anzahl der Parkplätze 2010 höher als 2007, obwohl Bauarbeiten Engelschlösschen?)
Nach neuem Konzept nur noch 367 Parkplätze (= -107). Damit wäre Belegung am 09.01.2007 103%, am 13.09.2010 116%. (heftige Proteste vieler Anwesender)
3. Erläuterung zum Straßenausbaubeitragsgesetz (StrABG) durch Frau Schmelzeisen
• In Berlin seit März 2006 in Kraft
• Bezirksamt ist verpflichtet zur Anwendung
• Beitragspflicht für Verbesserung, Erweiterung, Erneuerung. In diesem Fall Verbesserung.
• Verbesserung = positiver Einfluss auf Benutzbarkeit, Verbesserung der Funktion
• Verkehr für Fußgänger, Fahrradfahrer und Kfz zügiger, leichter, komfortabler
• Verschlechterung in anderer Hinsicht ist im Einzelfall möglich
• Nicht beitragsfähig ist Unterhaltung und Instandsetzung
• Beitragsfähig sind nur Arbeiten auf der Gebäudeseite
• Beleuchtung ist seit kurzem nicht mehr beitragspflichtig (ca. 50.000 € je Abschnitt)
• Merkmal Anliegerstraße: >50% Quell- und Zielverkehr zu den betroffenen Grundstücken (auch Fußgänger und Fahrräder zählen zum Verkehr!!!)
• Merkmal Haupterschließungsstraße: Verkehr innerhalb von Bebauungsgebieten, Verbindungsfunktion, beachtliches Verkehrsaufkommen
Laut Urteil des OVG Münster ab 7 Metern Breite, bei 5 Metern fraglich
(Anmerkung: Planung geht von 5,5 m aus, außer westlicher Teil Michaelkirchplatz)
• Mehrkosten wegen Verwendung höherwertigen Materials, wie vom Denkmalschutz gefordert, sind heraus gerechnet
• Umlagefähig für Anliegerstraße Haupterschließungsstraße
Fahrbahn 65% 50%
Gehwege 65% 60%
Straßenentwässerung 65% 55%
• Eine kostengünstigere Ausbauvariante ist aufgrund der Forderungen des Denkmalschutzes nicht möglich.
• Ablösungsvertrag: Abrechnung aufgrund der geschätzten Kosten im Kostenbescheid, die u.U. niedriger als die tatsächlichen Kosten sein können
Klarstellung einer Anwesenden: Dann entfällt jedoch das Widerspruchsrecht. Das Bezirksamt hätte darauf hinweisen müssen.
• Literatur: Prof. Driehaus „Straßenausbaubeitragsgesetz“
4. Fragen und Diskussion ab 20:05 Uhr
• Die Straßen rund um das Engelbecken sind vom Senat als Mauerradweg und Spreeweg ausgewiesen. Wie verträgt sich diese Nennung als touristisch bedeutsame Straße mit der Anliegerstraße?
• Warum müssen ca. 100 Parkplätze entfallen? Welche Kosten sind damit verbunden?
• Warum gibt es keine Alternativplanung? Bitte schriftliche Bestätigung des Denkmalsschutzes, dass es keine kostengünstigere Alternativen gibt.
• Straßen und Gehwege rund um das Engelbecken und den Michaelkirchplatz sind in einem vertretbaren Zustand. Warum wird hier eine Erneuerung auf Kosten der Bürger durchgeführt?
Antwort Herr Gothe: Das Gebiet hat bzgl. der Parkplatzsituation einen großen Vorteil, dass es nur auf einer Seite bebaut ist. Sinn der Anlage rund um das Engelbecken und den Michaelkirchplatz ist es nicht, viele Parkplätze zu haben.
• Leerstehende Gebäude am Michaelkirchplatz bzw. unbebaute Grundstücke am Legiendamm sind bei der Berechnung der Parkplatzsituation nicht berücksichtigt.
Antwort Herr Fichtner: Wir können den Schleichverkehr nicht verhindern, aber erhöhen mit unserer Planung den „Nutzwiderstand“.
• Warum keine Einbahnstraßen (wie im Kreuzberger Teil)?
Antwort Herr Fichtner: Weil damit eine Tempoerhöhung verbunden wäre.
• Warum wird kein gesonderter Radweg markiert?
Antwort Herr Fichtner: Weil Tempo-30-Zone keinen gesondert markierten Radweg erfordert.
Antwort Herr Gothe: Ziel ist es, das Verkehrsaufkommen und die Geschwindigkeit zu reduzieren.
• Wo wurde das Straßenausbaubeitragsgesetz in Berlin (-Mitte) bereits angewendet?
Keine Antwort
• Wenn der Denkmalschutz für diesen Umbau angeblich so wichtig ist, warum wird der Mauerstreifen nicht markiert?
• Die Verbreiterung der Fußwege kann keine Forderung des Denkmalschutzes sein. Hier soll „ein Goldzahn“ errichtet werden. Wir brauchen diesen Umbau nicht. (Beifall vieler Anwesender)
Herr Gothe bittet Frau Schmelzeisen zu prüfen, ob der Nachteil der entfallenden Parkplätze eine finanzielle Entlastung der Beteiligung der Eigentümer bewirken kann.
• Bitte um Prüfung der Nutzfläche der Grundstücke im Abschnitt Ib, da z.B. Legiendamm 12 knapp 20% der Kosten tragen müsste. Es gibt aber mindestens 14 zu berücksichtigende Grundstücke.
• Das ist eine Planung gegen den Willen der Bürger. Verschieben von Parkplätzen und drastische Verringerung der Anzahl der Parkplätze ist nicht vermittelbar. Es wurden keine Alternativen geprüft.
(starker Beifall vieler Anwesender)
• Nach §1 Abs.2 StrABG muss die Funktionsfähigkeit und Leistungsfähigkeit der Straße sich verbessern. Das ist hier jedoch nicht der Fall.
• Dr. Duntze vom Bürgerverein Luisenstadt e.V. stellt fest, das die aufgeworfenen Probleme nur im Konsens mit den betroffenen Bürgern gelöst werden können. Wie werden Einwände bearbeitet? Wie geht das Verfahren weiter? Nach dem 04.10.2010 können auf keinen Fall Kostenbescheide verschickt werden.
Antwort Herr Gothe: Wir überlegen, ob wir eine 2.Veranstaltung mit dem Denkmalschutz und der Straßenverkehrsbehörde durchführen.
• Ein Abgeordneter der Grünen in der BVV empfahl, alle Fraktionen der Bezirksverordnetenversammlung über die Bedenken und Widersprüche zu informieren, da die BVV dem Ausbau noch zustimmen muss.
(Anmerkung: 2011 sind wieder Wahlen zur BVV.)
Angefertigt von Ralph Rönsch, Legiendamm 12
(Anmerkung: Kein Vertreter des Bezirksamtes Mitte hat ein Protokoll geführt.)
_____________________________________________________________________________________
Anmerkungen und Empfehlungen von Dr. Klaus Duntze
Zur Organisation der Veranstaltung
Die vom Büro Planwerk vorgestellte Planung ist das Ergebnis eines Abstimmungs- und Entwurfsprozesses mit und zwischen den beteiligten Behörden und den Planern. (Vertreter der Anwohner waren in einer ersten Bürgerversammlung zwar gehört, aber nicht beteiligt; in dieser Veranstaltung fanden sie ihre Anfragen und Einwände nicht wieder.) Es hat sich am 15.9. gezeigt, dass das Ergebnis mit den Betroffenen nicht konsensfähig ist – aufgrund fehlender Alternativen und aufgrund der Tatsache, dass die grundstücksweise zu erhebenden Beiträge bereits angekündigt wurden, fühlen sich die Betroffenen übergangen.
Zu jedem der einzelnen Schritte gab es eine Fülle von Fragen, Einwände und Ablehnungen – der Plan, das Ergebnis aus einer Fülle und der Kombination von einzelnen Arbeitsschritten, wurde aufgesprengt durch die Kritik an den einzelnen Bausteinen – das Plangebäude rauschte zusammen und zerfiel. Es bleibt nichts anderes übrig, als es in seine Einzelteile zu zerlegen, diese zur Diskussion zu stellen und aus den jeweiligen Abstimmungen das ‚Planwerk’ neu zu erstellen.
Ziel der Veranstaltung hätte ein Konsens der gleichwertigen Partner: Eigentümer, Behörde(n), Fachleute (Planer) sein müssen, ausgehend von einer Einschätzung der Konfliktlage, in der die Faktoren der Auseinandersetzung benannt werden: „Was kommt auf uns zu?“ Was muss als gemeinsames Ergebnis am Ende stehen?
Das umfangreiche Einladungsmaterial hat aber den Eindruck vermittelt, es sollte den betroffenen Eigentümern eine fertige Planung für teures Geld (Beteiligungsbeiträge) ‚verkauft’ werden.
Die Behördenvertreter wie die Planer sind Fachleute, die von den gewählten Gremien, aber vor allem von den Betroffenen kontrolliert werden. Denn sie sind zur Abwägung und Vermittlung der Bedürfnisse und Interessen der Betroffenen verpflichtet. Aufgrund ihrer Kompetenz sind sie befähigt, Kompromisse zwischen den verschiedenen Interessenlagen zu ermitteln und in Planung umzusetzen. (z.B. Fußgänger >< Radfahrer >< Autos). Dabei muss aber im Planungsprozess erkennbar und nachvollziehbar sein, dass sie die Bedürfnisse der Betroffenen zur Kenntnis nehmen und gerecht abwägen. Nur dann wird die Fachkompetenz anerkannt und werden Entscheidungen auch von denen akzeptiert, deren inhaltliche bzw. finanzielle Interessen nicht zum Zuge kommen. Dies war am 15.9. nicht der Fall; die Einsprüche, Zwischenrufe und Proteste machten deutlich, dass die Betroffenen sich in der vorgelegten Planung nicht wiederfanden und die inhaltlichen Ergebnisse und finanziellen Konsequenzen nicht akzeptierten. Obwohl dies vorauszusehen war, war der Aufbau, der Ablauf und die Leitung der Veranstaltung nicht darauf eingestellt. Als besonders störend wurde das Fehlen der Denkmalpflege und der Verkehrsbehörde wahrgenommen, auf deren Vorgaben immer wieder als irreversible Fixpunkte der Planung Bezug genommen wurde.
Konsequenzen für eine weitere Veranstaltung:
• Um deutlich und glaubhaft zu machen, dass Anfragen, Kritik und Vorschläge Ernst genommen werden und in den weiteren Prozess einfließen, ist grundsätzlich die Veranstaltung zu protokollieren (am besten durch Mitschneiden) und auszuwerten.
• Je nach Größe und Beschaffenheit des Raumes ist für akustische Verstärkung zu sorgen. Auch die Äußerungen der Diskussionsteilnehmer müssen für alle verständlich sein. Räume über Eck haben den Nachteil, dass die Beteiligten sich nur teilweise sehen und hören können. Das Ergebnis ist Unruhe.
• Bei der Vorstellung der Beteiligten deren Rolle und Gewicht im Verfahren artikulieren, vor allem die Entscheidungskompetenz verdeutlichen: Wer entscheidet worüber und mit welchen Konsequenzen für die Betroffenen?
• Der Moderator muss den Ablauf der Veranstaltung strukturieren, ihren Verlauf deutlich machen, Zwischenergebnisse festhalten, Folgerungen für den weiteren Verlauf der Diskussion bzw. den Planungsprozess aufzeigen. Er braucht einen Assistenten für die Wortmeldungen (mit Sitzplan!) Er muss für die strikte Reihenfolge der Meldungen sorgen und nicht lautstarken Zwischenrufen nachgeben. Er muss die Dominanz der Schreier unterbinden, aber den Aufbegehrenden vermitteln, wo im Ablauf der Platz für ihre Einwände ist. Für Ordnungsrufe braucht er eine Glocke o. ä. Die Souveränität des Moderators entscheidet über den Verlauf der Veranstaltung.
• Zwischenrufe und Rückfragen bei Vorträgen dürfen nicht zu individuellen Diskussionen mit dem Vortragenden führen. Sie sind zu notieren, zu bündeln, um sie themenbezogen beantworten zu lassen.
• Detailfragen (z.B. individuelle Beitragsberechnungen) – so weit sie nicht exemplarisch sind – müssen an die zuständigen Stellen verwiesen werden.
• Die Diskussion muss visualisiert werden. Für die Fragen und Einwände muss eine Schreibwand zur Verfügung stehen, mit einem Assistenten, der die Äußerungen nach Rubriken notiert (z. B: Umstritten/ Diskussionsbedarf/ Ablehnung). Die Schreibwand ist Teil des Veranstaltungsergebnisses und Material für die Einarbeitung der Volksmeinung in die weitere Planung.
• Umgang mit den Ergebnissen: Eine Arbeitsgruppe der am Prozess Beteiligten mit Vertretern der Betroffenen muss die Veranstaltung auswerten und Konsequenzen für den Planungsprozess erarbeiten. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe werden, möglichst als Material für einen Konsens, bei der nächsten Versammlung vorgestellt. Wird dann eine veränderte Planung vorgelegt, muss über den Umgang mit den Einwänden und Anregungen; besonders mit Begründung von Ablehnungen, Rechenschaft gegeben werden.
Kriterien für de Bewertung der einzelnen Maßnahmen
Das Vorhaben, die Situation um den Michaelkirchplatz und das Engelbecken zu verbessern, hat zwei grundsätzliche Dimensionen, die jeweils eine Reihe von Elementen beinhalten; die städtebauliche und die Verkehrssituation. Dabei haben beide Dimensionen zwei Aspekte, die zu klären sind:
1. der inhaltliche Aspekt: Bringen die Maßnahmen Verbesserungen, die von den Betroffenen als solche gewünscht oder wenigstens akzeptiert werden?
2. der finanzielle Aspekt: Welche Kosten verursachen die Maßnahmen, und welcher Teil davon ist den technischen Verbesserungen geschuldet und damit umlagefähig? Oder eine Forderung der Gartendenkmalpflege, deren Finanzierung die Betroffenen nicht akzeptieren wollen?
Zur Erläuterung: (Inhaltlich) Lässt sich z.B. die Verlagerung der Querparkplätze von einer auf die andere Straßenseite so begründen, dass die Betroffenen sie als Verbesserung akzeptieren? Oder wird die Anlage einer Baumreihe auf den Bürgersteigen bzw. einer zweiten auf der Platzseite als umlagepflichtige Verbesserung angesehen? Was ist den Betroffenen die städtebauliche Verbesserung unter den Vorgaben des Denkmalschutzes wert?
(Finanziell) Nach dem Straßenausbaubeteiligungsgesetz sind nur fest definierte Verbesserungen, wie Verkehrssicherung für Autos, Fahrräder und Fußgänger umlagepflichtig. Die Frage, ob städtebauliche Verbesserungen, die hier die Denkmalpflege fordert, umlagefähig sind, oder nicht vielmehr aus öffentlichen Mitteln zu bestreiten sind, ist eindeutig und im Blick auf ihre finanziellen Auswirkungen zu beantworten. Da Denkmalschutz eine gesetzliche Festlegung ist, die bei Veränderungen am geschützten Objekt berücksichtigt werden muss, ist zu klären, wie der Denkmalschutz für diesen Bereich aussieht, welcher Entscheidungsspielraum bei seiner Anwendung besteht und wie weit die daraus resultierenden (Mehr-) Kosten von den Betroffenen getragen werden müssen.
Die Relevanz der einzelnen Maßnahmen unter diesen beiden Aspekten muss aufgezeigt und ihre Auswirkungen zur Diskussion gestellt werden: Wollen die Betroffenen bzw. akzeptieren sie die Maßnahme, wenn sie dafür zahlen müssen? Wollen bzw. akzeptieren sie die Maßnahme, wenn die Öffentliche Hand sie finanziert? Dabei ist eine spezielle Frage, wie weit objektive Benachteiligungen (Wegfall von Parkplätzen) auf die von den Eigentümern aufzubringenden Kosten anzurechnen sind – logisch wäre es.
Die Bausteine der Planung
1. Die Parkplatzfrage: Die Verminderung der Parkplatzzahl ist nur zum geringen Teil eine der Verkehrsführung und Verkehrssicherung geschuldete Maßnahme. Sie ergibt sich aus den Vorstellungen des Denkmalschutzes zur Aufwertung dieses Bereiches gemäß den historischen Vorgaben (Lenné und Barth). Sind die Baumreihen auf den Straßen und dem Platz, die die Wegnahme der Längsparkplätze implizieren, auf die alten Planungen zurückzuführen oder eine Weiterentwicklung der historischen Situation, so dass sie die Verminderung und die anfallenden Kosten rechtfertigen? Und: wer muss die Maßnahme zahlen?
Welche Verbesserung verkehrstechnischer und/ oder ästhetischer Art bringt Verschiebung der Querparkplätze auf die andere Straßenseite? Welche Kosten verursacht sie und wer muss sie tragen? Wer bezahlt die Verwendung von Großpflaster im Parkbereich?
Wenn die Auslastung der Plätze derzeit zwischen um 90 % liegt und um über 100 Stck. vermindert werden soll, wie kann der Parkierungsbedarf der Großgebäude Michaelkirchplatz/ Engeldamm nach dem Ende ihres Leerstandes befriedigt werden? Entweder muss die Planung hinsichtlich der Bürgersteigverbreiterung und der Baumreihen geändert werden, oder die Betroffenen(zu denen in diesem Fall auch die Mieter gehören) müssen vom Verzicht auf über 100 Parkplätze durch überzeugende Verbesserung der städtebaulichen Situation und durch finanzielle Entlastung bei den Beitragskosten überzeugt werden.
2. Fließender Verkehr und Einstufung der Straßen. Auszugehen ist von der Diskrepanz zwischen der Einstufung der Straßen im Straßenverkehrsplan des Senats (Anliegerstraße) und der faktischen Verkehrssituation, dem doppelten Durchgangsverkehr in West- Ostrichtung (Engeldamm/ Annen- Roßstraße mit 50/ 30/ 50) und in Nord-Süd-Richtung (Schillingbrücke/ Michaelkirchstraße/ Michaelkirchplatz/ Legiendamm / Leuschnerdamm). Ist den Anwohnern zuzumuten, nach der Einstufung als Anwohnerstraße (65%) veranlagt zu werden, wenn sie de facto an einer Hauptverkehrsstraße (50 %) mit deren Beeinträchtigungen leben müssen? Welche Alternativen für den Durchgangs-Schleichverkehr bietet die Planung? Und mit welchen Maßnahmen kann der Schleichverkehr so behindert werden, dass die Routen faktisch unattraktiv werden? Die Betroffenen wollen mit den zuständigen Senatsvertretern direkt reden und nicht nur die Ohnmachtsbeteuerungen des Bezirks hören. Die Ablehnung einer Einbahnstraßenregelung ist mit dem Hinweis auf Beschleunigung nicht überzeugend beantwortet, wenn durch technische Maßnahmen (Kissen o.ä.) die Beschleunigung blockiert werden kann.
3. Fußgänger. Einvernehmen scheint darüber zu bestehen, dass die vorgezogenen Bürgersteigköpfe an den Straßenkreuzungen eine Verbesserung für die Fußgänger darstellt. Dass die Verbreiterung der Bürgersteige eine Qualitätssteigerung darstellt, scheint nicht die übereinstimmende Meinung zu sein. Die von der Denkmalpflege geforderte Verwendung von Granitplatten gilt offensichtlich als Luxus, den die Eigentümer nicht zu finanzieren bereit sind. Falls der Belag auf Kosten der Denkmalpflege ginge, dürfte es dagegen keine Einwände geben.
4. Radfahrer. Die Planung sieht in diesem Bereich mit der Berufung auf die Einstufung als Anliegerstraße keine Fahrradwege vor, obwohl die faktische Verkehrslage dem widerspricht und für den Mauerwanderweg die Fahrradfreundlichkeit angestrebt wird. Es leuchtet ein, dass im Blick auf den Durchgangsverkehr Fahrradverbindungen zusammenhängend geplant werden müssen, aber von diesem Entwurf geht kein Impuls und keine Forderung aus.
5. Grünplanung. Die Grünplanung wurde nur hinsichtlich der Baumreihen auf dem Bürgersteigen und den Platzkanten erwähnt und nicht im Einzelnen vorgestellt. Der Umgang mit dem Michaelkirchplatz blieb außen vor; die Vertreter der Katholischen Kirche, deren Bereich um die Kirche von der Planung ebenso betroffen ist, waren nicht eingeladen. Dabei ist die Platzgestaltung im Ganzen Ausgangspunkt und wesentlicher Bestandteil der historischen Rekonstruktion des Areals Michaelkirchplatz und Engelbecken.
6. Beleuchtung. Befriedigt wurde zur Kenntnis genommen, dass die Erneuerung der Beleuchtung nicht anrechnungspflichtig ist. Offen blieb die Frage nach der Ausleuchtung des Parks und ob die Anwohner über die Wahl der Beleuchtungskörper mitreden können.
7. Kennzeichnung des Mauerverlaufs. Die Markierung der ehemaligen Pfostenlöcher im Parkbereich wurde als unbefriedigend empfunden und sollte alternativ überarbeitet werden.
8. Bewertung der Grundstücke. Es bestehen starke Zweifel, ob die Bewertung der Grundstücke hinsichtlich der Größe und der Nutzung in allen Fällen zutreffend und angemessen vorgenommen sind. Die Einwände müssen im Einzelnen geprüft werden.
17.09.2010 Dr. Klaus Duntze, Bürgerverein Luisenstadt
Vergangenes - Veranstaltungen, Rückblicke, Berichte, Texte ...
Tag des Offenen Denkmals 2010
- Beitrag des Bürgervereins Luisenstadt e.V.
am Sonntag, den 12.09.2010 von 10 bis 18 Uhr
am Café am Engelbecken (Café derzeit geschlossen, Wiedereröffnung demnächst)
Schautafeln des Vereins mit Bild- und Textmaterial zum Luisenstädtischen Kanal und angrenzendem Gebiet.
Vertreter des Bürgervereins stehen Ihnen für Erklärungen zur Verfügung.
____
Am 19.07.2010 jährte sich der Todestag von Königin Luise zum 200. Mal - ein Datum das in den Medien schon viel Aufmerksamkeit erregte.
Posthum wird Luise als It-Girl und Stilikone ihrer Zeit gefeiert. Tiefgehendere Kommentare loben ihre Rolle als ungewöhnlich warmherzige Mutter oder Reformerin der verkrusteten Hofetikette. Vor allem aber war war sie Impulsgeberin mit großen diplomatischem Geschick. Im Gegensatz zum König erkannte sie den Reformbedarf des preußischen Reiches und verhalf den Stein und Hardenberg zum Durchbruch.
Endlich bekamen auch Bürger ein politisches Mitspracherecht und konnten sich wirtschaftlich freier entfalten. Für die Ackerbürger der schnell expandierenden "Köpenicker Vorstadt" war sie bereits 1802 ein Idol. Sie baten den König um Erlaubnis diesen Stadtteil nach Luise zu benennen - und erhielten sie. Es war eine gute Wahl für ein heute wieder sehr attraktives Stück Berlin.
Die Luisenstadt ist schön, aufgeschlossen und wandlungsfähig wie seine Namensgeberin. Grund genug, einmal zu ihrer Grabstätte zu pilgern, mit einem Kranz aus Feldblumen, die sie so liebte...

Denkmalgeschützte Eisfabrik gefährdet!
Ende Mai sollten die Kühlhäuser des Denkmalensembles Eisfabrik abgerissen werden.
Was jetzt passiert ist unklar. Entweder entsteht hier ein Luxusprojekt oder es wird auf Zeit gespielt und der restliche Denkmalbestand ist ebenfalls gefährdet.
Auch ein Verkauf des Grundstücks nach dem Abräumen der Kühlhäuser scheint möglich.
Dagegen fand am Fr. den 07. Mai 2010 eine Demonstration statt. Ca. 150 Teilnehmer fanden sich ein.
Rückblick -
Bürgerversammlung zum INSEK (integriertes Stadtentwicklungskonzept)
am Dienstag, den 20.10.2009 von 18 bis 20 Uhr in der
St. Michael-Kirche in der Waldemarstraße 8-10 in Berlin-Kreuzberg
Einladung - Flyer als PDF
Dienstag, 29. September 2009
Mitgliederversammlung des Bürgervereins Luisenstadt e.V.
In der Mitgliederversammlung des Bürgervereins Luisenstadt e.V. stellte das Büro Herwarth und Holz seine vorläufigen Ergebnisse zum Rahmenplan für das INSEK (Integriertes Stadtentwicklungskonzept) zur Luisenstadt vor.
Die AG Verkehr, vertreten durch Thomas Albrecht, stellte die aktualisierte Position der AG Verkehr zur Luisenstadt vor (Die Vortragsfolien im PDF-Format, 61 KB) . Die Diskussion um Infrastrukturverbesserungen und verträgliche Verkehrspolitik soll weiter vertieft werden.
_______________________________________________________________________________
Vortrag des Bürgervereins
MITTWOCH, 22. SEPTEMBER 2010
18:00 - 20:00 Uhr
Vortrag
anlässlich des 200.Todestages
der Königin Luise von Preussen
Auf den Spuren der
Königin Luise
Teil 2
Vortragssaal der WBG Berolina
Neue Jakobstraße 30
(Eintritt frei)
Es spricht :
Herr Erhard
Vortrag der AG Geschichte
Mittwoch, 14. Oktober 2009 - um 19.30 Uhr
Friedrich Adler - ein deutscher Architekt. vortrag von Peter Lehmburg in der St. Thomaskirche am Mariannenplatz in Kreuzberg. (Einladung / Flyer als PDF, 133 KB)
Führung der AG Geschichte
Samstag, 10. Oktober 2009 - 10.00 Uhr
Immer an der Wand lang - Der Mauerweg in der Luisenstadt
Führung mit Kurt Raschdorf, Treffpunkt: Heinrich-Heine-Platz
(Flyer / Einladung als PDF, 97 KB)
In einem etwa 2-stündigen Rundgang durch die Luisenstadt, beginnend am Heinrich-Heine-Platz über Dresdener Str. – Sebastianstr. – Alte Jakobstr. – Wallstr. –Inselstr. – Schulze-Delitzsch-Platz – Köpenicker Str. –Heinrich-Heine-Str. wieder zurück zum Ausgangspunkt, soll an 8 verschiedenen Schwerpunkten der Mauerverlauf mit geschichtlichen Erläuterungen nachgezeichnet werden.
13. September 2009
Tag des offenen Denkmals 2009
14. September 2008
Tag des offenen Denkmals 2008
28. Mai 2008
Die Position des Bürgervereins zum ‚Leitbild’ – und Stand der Diskussion um den Luisenstädtischen Kanal
8. und 9. September 2007
Tag des Offenen Denkmals 2007
Ausstellung des Bürgervereins Luisenstadt e.V. im Luisenstädtischen Kirchpark [PDF - 384 KB]
Fertigstellung des Engelbeckens
Im Oktober 2005 hat die Sanierung des Engelbeckens begonnen
Neugestaltung des Oranienplatzes
Seit Oktober 2005 wird der Oranienplatz neu gestaltet
Du aber bleibst
Der Engel über dem Engelbecken